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   OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - I-24 U 63/05   

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https://dejure.org/2006,3854
OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - I-24 U 63/05 (https://dejure.org/2006,3854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2006 - I-24 U 63/05 (https://dejure.org/2006,3854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2006 - I-24 U 63/05 (https://dejure.org/2006,3854)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (hier: Vermietung einer mobilen Hubarbeitsbühne); Frage der Schutzwirkung des Werkvertrages eines Vermieters einer mobilen Hubarbeitsbühne mit dem die jährliche Arbeitsgeräteprüfung vollziehenden Unternehmer ...

  • Judicialis

    BGB § 328; ; BGB § 535; ; BGB § 631; ; BGB § 823

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Betreibers/Vermieters einer mobilen Hubarbeitsbühne für materielle und immaterielle Unfallschäden infolge eines Bruchs des Hubarms wegen Fehlerhaftigkeit

  • rechtsportal.de

    Zur Haftung des Betreibers/Vermieters einer mobilen Hubarbeitsbühne für materielle und immaterielle Unfallschäden infolge eines Bruchs des Hubarms wegen Fehlerhaftigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GuT 2007, 287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Voraussetzung ist daher, dass sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können, (BGH NJW-RR 2003, 1459f und 2006, 674; VersR 2006, 665; NJW 2004, 1449, 1450).

    Voraussetzung ist daher auch hier, dass sich für ein sachkundiges Urteil der beteiligten Verkehrskreise die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können, (BGH NJW-RR 2003, 1459f und 2006, 674; VersR 2006, 665; NJW 2004, 1449, 1450).

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Voraussetzung ist daher, dass sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können, (BGH NJW-RR 2003, 1459f und 2006, 674; VersR 2006, 665; NJW 2004, 1449, 1450).

    Voraussetzung ist daher auch hier, dass sich für ein sachkundiges Urteil der beteiligten Verkehrskreise die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können, (BGH NJW-RR 2003, 1459f und 2006, 674; VersR 2006, 665; NJW 2004, 1449, 1450).

  • BGH, 16.02.2006 - III ZR 68/05

    Haftung des Betreibers eines Stauwehrs für Schäden bei Hochwasser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Voraussetzung ist daher, dass sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können, (BGH NJW-RR 2003, 1459f und 2006, 674; VersR 2006, 665; NJW 2004, 1449, 1450).

    Voraussetzung ist daher auch hier, dass sich für ein sachkundiges Urteil der beteiligten Verkehrskreise die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können, (BGH NJW-RR 2003, 1459f und 2006, 674; VersR 2006, 665; NJW 2004, 1449, 1450).

  • BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 143/75

    Verletzung der Anzeigepflicht des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Unbillig ist die gesetzliche Garantiehaftung schon deshalb nicht, weil sie (formular-)vertraglich abbedungen werden kann (BGH NJW 2002, 3232; NJW-RR 1993, 519 und 1991, 74; BGHZ 68, 281 = NJW 1977, 1236).

    ee) Den Kläger trifft in feststellbarer Weise auch kein Mitverschulden bei der Schadensentstehung gemäß § 254 Abs. 1 BGB, der auch auf die verschuldensunabhängige Garantiehaftung anzuwenden ist (BGHZ 68, 281 = NJW 1977, 1236).

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Sie können aber regelmäßig zur Feststellung von Inhalt und Umfang bestehender allgemeiner Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden (BGH VersR 1985, 1147 f und VersR 2001, 1040, jeweils m.w.N.).

    Insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft stellen den von der zuständigen Stelle kraft öffentlicher Gewalt festgelegten Niederschlag der in einem Gewerbe gemachten Berufserfahrungen dar und sind von dem Unternehmer nicht nur gegenüber den Arbeitnehmern, sondern allgemein gegenüber jedermann zu beachten, der mit dem Gefahrenherd bestimmungsgemäß oder voraussehbar in Berührung kommt (vgl. BGH VersR 1953, 196; VersR 1985, 1147 f, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Als derjenige, der die Sicherheitsprüfung als Sachkundiger übernommen hat, haftet der Beklagte zu 5) grundsätzlich wie der unmittelbar Verkehrssicherungspflichtige nach deliktischen Regeln (§§ 823ff BGB) allen durch das geprüfte Produkt an absoluten Rechtsgütern kausal geschädigten Dritten (vgl. BGH NJW-RR 1989, 394, 295).
  • BGH, 28.04.1994 - VII ZR 73/93

    Einbeziehung von Familienangehörigen des Auftraggebers in den Schutzbereich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Er ist bereits hinreichend geschützt durch seine eigenen vertraglichen Rechte als Mieter (§ 538 BGB a.F) gegenüber der Erstbeklagten (vgl. BGH NJW-RR 1990, 726; NJW 1994, 2231).
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 354/88

    Schadensersatz des Bauunternehmers gegenüber dem Mieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Er ist bereits hinreichend geschützt durch seine eigenen vertraglichen Rechte als Mieter (§ 538 BGB a.F) gegenüber der Erstbeklagten (vgl. BGH NJW-RR 1990, 726; NJW 1994, 2231).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 127/86

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kinderspielplatzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    c) Als bei der Viertbeklagten angestellter Sachkundiger haftet der Beklagte zu 5) schon mangels Pflichtverletzung nicht für schadensursächliche Organisationsmängel des Beschäftigungsbetriebs (vgl. BGH NJW 1988, 48 = MDR 1987, 1015, der die Haftung erst am fehlenden Verschulden scheitern lässt).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
    Unbillig ist die gesetzliche Garantiehaftung schon deshalb nicht, weil sie (formular-)vertraglich abbedungen werden kann (BGH NJW 2002, 3232; NJW-RR 1993, 519 und 1991, 74; BGHZ 68, 281 = NJW 1977, 1236).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 142/00

    Haftung des Konzertveranstalters für Gehörschäden

  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZR 46/90

    Wirksamer Haftungsausschluss des Vermieters für anfängliche Sachmängel -

  • BGH, 07.07.1992 - KZR 28/91

    Umfang der Formnichtigkeit bei Abänderung eines Patentlizenzvertrages

  • OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97

    Keine Eingliederung des einweisenden Arbeiters eines Baugerätevermieters in den

  • LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13

    Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress

    Von einer Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) auszugehen, wenn der Schuldner bei Vertragsschluss die Leistungsnähe des Dritten und das Einbeziehungsinteresse des Gläubigers erkennen kann und der Dritte in gleicher Weise wie der Gläubiger schutzbedürftig ist (Palandt/Heinrichs, BGB, 74. Aufl. 2015, § 328 Rn. 14 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2006 - I-24 U 63/05, 24 U 63/05 -, Rn. 33, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

    Die Haftung für anfängliche Mängel, die zwar grundsätzlich formularvertraglich ausgeschlossen werden kann (BGH NJW 2002, 3232; NJW-RR 1993, 519 und 1991; BGHZ 68, 281; Senat GuT 2007, 287 f. = OLGR Düsseldorf 2007, 297 ff.) ist von den Parteien nicht abbedungen worden.

    Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass ein materieller, nicht auf Dritte übergegangener Schaden (z.B. ein Erwerbsschaden) noch eintreten wird (siehe auch Senat GuT 2007, 287 f. = OLGR Düsseldorf 2007, 207 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 50/08

    Schadensersatzpflichten eines von einer Mieterschutzvereinigung beauftragten

    Von einem solchen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) immer dann auszugehen, wenn dem Vertragsschuldner die Einbeziehung des Dritten in den vertraglichen Schutzbereich bekannt oder zumindest erkennbar ist, die Rechtsgüter des Dritten durch die Vertragsleistung des Schuldners bestimmungsgemäß oder typischerweise beeinträchtigt werden können ("Leistungsnähe"), ein berechtigtes Interesse des Vertragsgläubigers am Schutz des Dritten besteht und der Dritte ein Schutzbedürfnis hat (vgl. BGH NJW 1985, 489 und 2411; 1996, 2927; 2004, 3630; Senat NJW-RR 1997, 1314; GuT 2007, 287; MDR 2007, 988; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 328 Rn. 13 ff.; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1383 ff.; ders. NJW 2008, 1105; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 102 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 24 U 133/06

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts bei Verzögerung eines

    Von einem solchen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) immer dann auszugehen, wenn der Schuldner bei Vertragsschluss die bestimmungsgemäße oder vertragstypische Leistungsnähe des Dritten und das Einbeziehungsinteresse des Gläubigers kennt oder wenigstens erkennen kann und der Dritte in gleicher Weise wie der Gläubiger schutzbedürftig ist, insbesondere mangels eigener vertraglicher Ansprüche etwa gegen den Gläubiger des fremden Vertrags ohne Einbeziehung in das fremde Vertragsverhältnis leer ausginge (vgl. BGH NJW 1985, 489 und 2411; NJW 2004, 3630 sub Nr. 11.2a; Senat NJW-RR 1997, 1314; ferner Urt. v. 12. September 2006, Az. I-24 U 63/05 S. 7f des Umdrucks sub Nr. 1.1b,aa [z. V. b.]; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 328 Rn. 14ff m.w.N.; Zugehör, Berufliche "Dritthaftung", NJW 2000, 1601, 1603f; ders., Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1383ff m.w.N.).
  • OLG Dresden, 27.02.2008 - 13 U 1113/07
    Die Durchführung einer solchen Prüfung ist als Ausübung eines öffentlichen Amtes anzusehen, so dass insoweit Werkvertragsrecht zwischen den Parteien keine Anwendung findet (a.A., allerdings ohne nähere Begründung, OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 297, 300).
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